Sollten Sie eine oder mehrere Schwachstellen in unseren Produkten gefunden haben, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir nehmen jede gemeldete Schwachstelle ernst und bearbeiten diese, basierend auf der Kritikalität, mit entsprechender Priorität.
Für die Bearbeitung im Rahmen unseres Coordinated Vulnerability Disclosure (CVD)-Prozesses setzen wir voraus, dass die in der CVD-Richtlinie der FB Pro GmbH definierten Grundsätze eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Umgang mit eingehenden Schwachstellenmeldungen sowie zu den Abläufen unseres CVD-Prozesses entnehmen Sie bitte unseren entsprechenden Leitlinien.
Wir sichern Ihnen zu, …
🔷 … jede eingehende Schwachstellenmeldung im gesetzlichen Rahmen vertraulich zu behandeln.
🔷 … personenbezogene Daten ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
🔷 … jede Schwachstellenmeldung zeitnah zu bestätigen und Ihnen eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand zu geben.
🔷 … keine straf- oder zivilrechtlichen Schritte gegen Sie einzuleiten, sofern Sie die geltenden CVD‑Grundsätze und Richtlinien einhalten. Dies gilt nicht bei Vorliegen erkennbarer missbräuchlicher oder krimineller Absichten.
🔷 … nach Abschluss des CVD‑Prozesses – sofern gewünscht – Ihren Namen bzw. Alias sowie eine von Ihnen festgelegte Referenz in unserer „Hall of Fame“ zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie personenbezogene Daten in der Meldung oder im Meldeformular angegeben haben, dass wir diese gemäß unserer Datenschutz-Erklärung verarbeiten.
Wir erwarten von Ihnen, dass …
🔷 … die identifizierte Schwachstelle nicht missbräuchlich ausgenutzt wurde. Insbesondere dürfen keine Schäden über die zur Verifikation erforderlichen Maßnahmen hinaus verursacht worden sein.
🔷 … keine Angriffe auf IT-Systeme oder Infrastrukturen durchgeführt wurden, z. B. Social Engineering, Spam, (Distributed) Denial-of-Service oder Brute-Force-Angriffe.
🔷 … keine Systeme oder Daten Dritter manipuliert, kompromittiert oder verändert wurden.
🔷 … keine Werkzeuge zur Ausnutzung der Schwachstelle – weder entgeltlich noch unentgeltlich, insbesondere über Darknet-Marktplätze – bereitgestellt oder verbreitet wurden.
🔷 … die Schwachstellenmeldung nicht ausschließlich auf Ergebnissen automatisierter Scans oder Tools ohne nachvollziehbare Analyse und Dokumentation basiert; entsprechende Meldungen werden nicht als valide Schwachstellenberichte berücksichtigt.
🔷 … es sich bei der gemeldeten Schwachstelle um bislang nicht bekannte Informationen handelt. Hinweise zu bereits behobenen Schwachstellen werden zwar entgegengenommen und geprüft, jedoch nicht im Rahmen des CVD‑Prozesses weiterverfolgt.
🔷 … gültige und erreichbare Kontaktdaten (insbesondere eine E‑Mail-Adresse) angegeben werden, damit wir Sie im Falle von Rückfragen kontaktieren können. Ohne belastbare Kommunikationsmöglichkeit ist eine angemessene Bearbeitung nur eingeschränkt möglich.
Im Falle einer anonymen Meldung ist zu berücksichtigen, dass fachliche und inhaltliche Rückfragen nicht beantwortet und entsprechende Schwachstellenmeldungen daher nur eingeschränkt oder eventuell nicht bearbeitet werden können.
➡ Hier eine Schwachstelle melden